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Ständige Kontrolle des baulichen Zustandes
Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten durch unsere HAUSHANDWERKER (ggf. gesonderter Pflegevertrag: z.B. vom Auswechseln einer Glühbirne bis zur Gartenpflege, etc.)
Periodisch wiederkehrende Hausbegehungen
Fertigung eines Zustandsberichtes
Unterrichtung des Eigentümers über Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Reparaturen
Beratung in baurechtlichen Fragen, bzw. Zusammenarbeit mit Architekten/Bautechnikern/Gutachtern
Einholung von Kostenvoranschlägen und Besprechung mit dem Eigentümer
Kontrolle der durchzuführenden Arbeiten
Überprüfung und Anweisung der Rechnungen
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Kontrolle der bestehenden Wartungsverträge
Kontrolle der durchzuführenden Wartungen die von den Fachfirmen vorgenommen werden
Verhandlungen mit Fachfirmen über neue Wartungsverträge, bei günstigeren Verträgen erfolgt eine Beratung vor Abschluß
Durchführung von Zahlungskontrollen um Rückstände bei den Betriebskosten und der Instandhaltungsrücklage der einzelnen Eigentümer zu vermeiden
Kontrolle bei Nach-/Rückzahlungen aus Abrechnungen
Einleitung von gerichtlichen Beitreibungsmaßnahmen
Sachberatung der beauftragten Rechtsanwälte
Kontrolle von Bankauszügen und Belegen und deren Eingabe in die EDV-Anlage
Erstellung der jährlichen Eigentümerabrechnung, vorbereitet für die Steuererklärung
Vorbereitung und Durchführung der Nebenkosten-Jahresabrechnungen der Mieter
Erstellung von Einzelabrechnungen
Kontrolle der bestehenden Gebäude-/Haftpflicht-Versicherungsverträge
Beratung und Abschluß von günstigeren Versicherungsverträgen
Kontrolle der Deckungshöhen
Geltendmachung von Versicherungsschäden
Gestaltung des Vermögensbildes des Eigentümers und der Verwaltung
Vorschau, bzw. Vorkalkulation der Bewirtschaftungskosten und Aufbereitung eines entsprechenden Wirtschaftsplanes
Entsprechende Rücklagen für demnächst kommende größere Instand haltungsarbeiten aufzubauen
Ausstellung von Mietverträgen
Gewerbliche Vermietung
Wohnungsvermietung
Kautionsregelung
Wohnungsabnahme
Abnahme von gewerblichen Räumen
Regelungen in Zusammenhang mit der Hausordnung
Beratung und Erstellung einer maßgeschneiderten HAUSORDNUNG, soweit dieses erforderlich ist
Aufbewahrung des Sicherungsscheines für die Schließanlage
Aufarbeitung der internen Unterlagen bei Besitzübergang