Miethausverwaltung

  • Ständige Kontrolle des baulichen Zustandes
  • Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten durch unsere HAUSHANDWERKER (ggf. gesonderter Pflegevertrag: z.B. vom Auswechseln einer Glühbirne bis zur Gartenpflege, etc.)
  • Periodisch wiederkehrende Hausbegehungen
  • Fertigung eines Zustandsberichtes
  • Unterrichtung des Eigentümers über Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Reparaturen
  • Beratung in baurechtlichen Fragen, bzw. Zusammenarbeit mit Architekten/Bautechnikern/Gutachtern
  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Besprechung mit dem Eigentümer
  • Kontrolle der durchzuführenden Arbeiten
  • Überprüfung und Anweisung der Rechnungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Kontrolle der bestehenden Wartungsverträge
  • Kontrolle der durchzuführenden Wartungen die von den Fachfirmen vorgenommen werden
  • Verhandlungen mit Fachfirmen über neue Wartungsverträge, bei günstigeren Verträgen erfolgt eine Beratung vor Abschluß
  • Durchführung von Zahlungskontrollen um Rückstände bei den Betriebskosten und der Instandhaltungsrücklage der einzelnen Eigentümer zu vermeiden
  • Kontrolle bei Nach-/Rückzahlungen aus Abrechnungen
  • Einleitung von gerichtlichen Beitreibungsmaßnahmen
  • Sachberatung der beauftragten Rechtsanwälte
  • Kontrolle von Bankauszügen und Belegen und deren Eingabe in die EDV-Anlage
  • Erstellung der jährlichen Eigentümerabrechnung, vorbereitet für die Steuererklärung
  • Vorbereitung und Durchführung der Nebenkosten-Jahresabrechnungen der Mieter
  • Erstellung von Einzelabrechnungen
  • Kontrolle der bestehenden Gebäude-/Haftpflicht-Versicherungsverträge
  • Beratung und Abschluß von günstigeren Versicherungsverträgen
  • Kontrolle der Deckungshöhen
  • Geltendmachung von Versicherungsschäden
  • Gestaltung des Vermögensbildes des Eigentümers und der Verwaltung
  • Vorschau, bzw. Vorkalkulation der Bewirtschaftungskosten und Aufbereitung eines entsprechenden Wirtschaftsplanes
  • Entsprechende Rücklagen für demnächst kommende größere Instand haltungsarbeiten aufzubauen
  • Ausstellung von Mietverträgen
  • Gewerbliche Vermietung
  • Wohnungsvermietung
  • Kautionsregelung
  • Wohnungsabnahme
  • Abnahme von gewerblichen Räumen
  • Regelungen in Zusammenhang mit der Hausordnung
  • Beratung und Erstellung einer maßgeschneiderten HAUSORDNUNG, soweit dieses erforderlich ist
  • Aufbewahrung des Sicherungsscheines für die Schließanlage
  • Aufarbeitung der internen Unterlagen bei Besitzübergang